Bei der „Gruppe S.“, benannt nach ihrem Gründer Werner S., handelte es sich um eine rechtsterroristische Gruppe in Deutschland, die ab September 2019 zunächst im Internet entstand. Ihre Mitglieder bewaffneten sich in der Folgezeit und planten bundesweit koordinierte Anschläge auf Muslime, Moscheen und Politiker:innen, wodurch ein Bürgerkrieg herbeigeführt und auf diese Weise das demokratische System überwunden werden sollte. Im Februar 2020 ließ der Generalbundesanwalt zwölf Mitglieder verhaften und klagte sie wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung an. Nach 173 Prozesstagen verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart elf der Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen, eine Person erhielt eine Bewährung.
Am 71. Prozesstag wollte das Gericht den Zeugen Ralph E. aus Witzhave in Schleswig-Holstein vernehmen. Beruf: Personenschützer. Was hat es mit diesem Zeugen auf sich?
Die „Gruppe S.“ hatte auch Verbindungen nach Norddeutschland. Wie die Ermittlungen und der Prozess in Stuttgart ergaben, sollen drei hinlänglich bekannte Personen der extrem rechten Szene, Ralph E. aus Witzhave, Thorsten K. aus Bad Bramstedt und Thomas G. aus Hamburg angestrebt haben, sich der „Gruppe S.“ anzuschließen. Die nachweislichen Kontakte erfolgten über Chatgruppen, aber auch über direkte Begegnungen. Auch planten die drei Norddeutschen die Teilnahme an einem Gruppentreffen im Februar 2020 in Minden, zu dem sie dann allerdings nicht anreisten - aus welchem Grund auch immer. Und zu ihrem Glück: Denn alle anderen Teilnehmer des Treffens wurden in der Folgezeit verhaftet.
Ralph E. gibt sich im Prozess wortkarg. Er verweigerte die Zeugenaussage. Das ist sein gutes Recht. Als Zeuge darf er die Aussage verweigern, wenn er Gefahr läuft, sich selbst zu belasten. Und diese Gefahr sieht Ralph E. anscheinend.
Er wird dabei bestätigt vom Vorsitzenden Richter in Stuttgart, der konstatiert: Ralph E. stehe im Verdacht, sich an der Gründung einer terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben. Er sei am 3. Oktober 2019 im Anschluss an eine Demonstration in Berlin bei einem Gespräch zugegen gewesen, bei dem aufgrund des Ermittlungsstandes davon auszugehen sei, dass bereits hier von Tötungsdelikten gesprochen wurde. Der Zeuge soll von Beginn an der Telegramgruppe angehört und zum Treffen der „Gruppe S“ in Minden eingeladen gewesen sein. Jede Antwort des Zeugen könne diesen Verdacht bestärken. Also müsse er nichts sagen. Was Ralph E. dann auch tut: nichts sagen.
Warum ich davon schreibe? Weil eben dieser Ralph E., Personenschützer aus Witzhave, bei der Kommunalwahl 2018 der Kandidat für die AfD im Wahlkreis im Kreis Stormarn, Wahlkreis 17, Lütjensee war. Ein Mann also, der kurze Zeit später versucht haben soll, sich einer rechtsterroristischen Gruppe anzuschließen, die einen Bürgerkrieg entfachen wollte, um die Demokratie zu beseitigen. Ein Mann, der bei Gesprächen anwesend war, bei denen davon ausgegangen wird, dass über Tötungsdelikte gesprochen wurde.
Der Vorfall zeigt, dass die AfD wenig Berührungsängste zu Personen mit rechtsterroristischen Neigungen hat, bzw., dass Personen mit rechtsterroristischen Neigungen bereit sind, für die AfD zu kandidieren.
Dass Ralph E., Thorsten K. und Thomas G. einer Anklage im Zusammenhang mit dem Komplex „Gruppe S.“ entgingen mutet seltsam an. An denen Spekulationen über die Gründe möchte ich mich an dieser Stelle nicht beteiligen.
Aktivist:innen berichten darüber, dass es auch nach der Kandidatur bei der Kommunalwahl 2018 noch Verbindungen zwischen Ralph E. und der AfD gegeben habe. Es lassen sich Hinweise finden, dass der „Personenschützer“ Ralph E. und der o.g. Thorsten K. mehrfach als Security bei AfD-Veranstaltungen in Schleswig-Holstein aufgetreten sein sollen. So auch bei einer AfD-Fahrt auf einem Ausflugsdampfer in Friedrichstadt: Es existieren Fotos dazu von der Anlegestelle, auf denen schleswig-holsteinisches AfD-Personal in bester Laune beim fröhlichen Handshake zusammen in einer Gruppe mit Leuten zu sehen ist, die sich nicht lange zuvor um die Aufnahme in eine rechtsterroristische Gruppierung bemüht haben sollen.
Prozesstag 71: Erster Zeuge aus der extremen Rechten verweigert Aussage – Prozessbeobachtung Gruppe S
Am 71. Prozesstag, dem 2. Juni 2022, wurde erstmals ein Zeuge aus der rechten Szene geladen: Ralph E. (63) aus Witzhave. Er soll über den ebenfalls aus Norddeutschland stammenden Angeklagten Tony E. in Kontakt zur „Gruppe S“ gekommen sein und als sehr verlässlich gelten. Laut Tony E. – so ergab es s…
5. Strafsenat: Neun Angeklagte unter anderem wegen (rädelsführerschaftlicher) Gründung, Rädelsführerschaft und Mitgliedschaft in sowie Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu Freiheitsstrafen zwischen zweieinhalb Jahren und sechs Jahren verurteilt.
Rechtsextreme „Gruppe S.“: V-Mann aus Norddeutschland
War er vor der Verhaftung gewarnt? Im Verfahren gegen die „Gruppe S.“ ist womöglich ein Rechtsextremist aus Bad Bramstedt als V-Mann aufgeflogen.
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