AfD-Kreistagsabgeordneter kandidierte früher für die NPD
Die AfD fungiert mittlerweile als Sammelbecken für diejenigen, die seit jeher im extrem rechten Milieu unterwegs sind, und dient dort gewissermaßen als Scharnier. Dies gilt auch für Schleswig-Holstein. Veranschaulichen lässt sich das anhand der Person von Dr. Jens Görtzen, der für die Partei im Kreistag von Rendsburg-Eckernförde sitzt. Im Jahr 2005 tauchte der Herr bei der Bundestagswahl auf dem Wahlzettel im Wahlkreis 04 in Rendsburg auf – damals noch für die NPD.
Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hat im Verbotsverfahren 2017 der NPD die Verfassungsfeindlichkeit attestiert. Verboten hat es die Partei damals nur deswegen nicht, weil die „Potenzialität“ der Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen oder zu beeinträchtigen zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben war. Mit anderen Worten: Die NPD war zu unbedeutend.
Auf ihrer Unvereinbarkeitsliste für Parteien und Organisationen, die mit einer AfD-Migliedschaft nicht kompatibel sind, befindet sich auch die NPD.
Ob diese Liste überhaupt einen noch Wert besitzt, sei dahingestellt. Herr Dr. Görtzen ist in jedem Fall ein Beispiel dafür, dass es für die AfD mindestens keine Hürde darstellt, Personen mit einer entsprechenden Vergangenheit einzusammeln und auf ihren Wahllisten zu platzieren.
In Anbetracht des Lebensalters von Herrn Dr. Görtzen ist seine Kandidatur für NPD im Jahr 2005 kaum als Jugendsünde abzutun. Der Mann soll im Jahr 1959 geboren sein, was anhand der Fotos von ihm, die im Internet zu finden sind, durchaus realistisch scheint. Er war zum Zeitpunkt seiner Kandidatur für die NDP also ein strammer Mitvierziger.
Als Jugendsünde kann daher auch eine weitere biografische Episode des Herrn Dr. Görtzen schwerlich gelten: Es lässt sich ein Bericht darüber finden, dass dieser Mann im Jahr 2006, also nach der Bundestagswahl, bei der er für die NPD kandidierte, für eine Attacke mit CS-Gas auf einen Gegendemonstranten an einem NPD-Wahlkampfstand vor Gericht wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden sein soll. Dass es, falls der Bericht zutrifft, keine Ausnahme darstellt, trotz einer Verurteilung in einem Strafverfahren für die AfD als deren Vertreter in einem Parlament sitzen, ist mittlerweile wohlbekannt. Die AfD duldet auf allen Ebenen Mandatsträger, die mit Straf- oder Gewalttaten in Erscheinung getreten und auch verurteilt worden sind. Und diese Taten sind nicht alle 20 Jahre her.