Es geschehen in unserer Gesellschaft leider noch viel zu viele Tötungen von Beziehungspartner*innen.
Eine exakte Statistik gibt es dazu in Schleswig-Holstein bisher nicht.
Allermeistens sind die Täter Männer. Teilweise werden auch die eigenen Kinder getötet. Auch neue Beziehungspartner*innen können gefährdet sein oder sogar auch einfach nur Freunde, die sich in dem Beziehungskonflikt auf die Seite des Opfers schlagen. In unserem Wahlprogramm ist dazu zu lesen:

„Unser Ziel ist es, Straftaten im Bereich der häuslichen Gewalt erheblich zu senken.“
„Verpflichtendes Täterinnentraining auch schon nach dem ersten Polizeieinsatz, Meldeauflagen während der Wegweisung, konsequente Sanktionen bei Verstößen gegen Maßnahmen des Gewaltschutzgesetzes, Aufenthaltsgebote, Unterlassungshaft bei wiederholtem Überschreiten des Kontakt- und Näherungsverbots.“
In diesem Zusammenhang weise ich auf den besonders herausstechenden Fall des Zahnarztes hin, der im vergangenen Jahr seine von ihm getrennt lebende Ehefrau, einen Mann, den sie gerade neu kennengelernt hatte, und seinen Elektriker erschossen hat, der sich im Konflikt der Eheleute auf die Seite der Ehefrau gestellt hatte. Ich habe als Rechtsanwalt in jenem Verfahren die Familie des getöteten Elektrikers vertreten.

„Bei der Vielzahl von Informationen, die zu dem Angeklagten aus der Nachbarschaft und dem sozialen Umfeld vorlagen, dazu noch die polizeibekannten Vorfälle, kann man nicht sagen, dass diese Taten aus heiterem Himmel geschahen.
Im Gegenteil!“
Im Bild oben stehe ich vor dem Hallengebäude, das für das Landgericht Kiel u. a. für den „Zahnarzt-Prozess“ errichtet wurde. Unten ein Video mit Berichterstattung von STRG_F zu diesem Fall:
Es gibt in Schleswig-Holstein zwei Modellprojekte zu einer mehr täterorientierten Polizeiarbeit in Schleswig-Holstein. Aus meiner Sicht wird sich aber ohne eine Reform des Gewaltschutzgesetzes auf Bundesebene vieles nicht ausreichend ändern. Ich bin für eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes, die auch der Polizei ein Antragsrecht im Gewaltschutzverfahren einräumt. Es muss insbesondere die Durchsetzung der Gewaltschutzverfügungen geändert werden. Neben den Opfern muss auch der Polizei die Möglichkeit eröffnet werden, ein Ordnungsgeld und – wenn das nicht fruchtet – schnell auch Ordnungshaft gegen den Gefährder beim Familiengericht zu beantragen.
Die Vollstreckung der Gewaltschutzanordnung durch Verhängung von Ordnungsgeld und – sehr selten – Ordnungshaft dauert auf dem bisherigen Weg viel zu lange und ist nicht effektiv.
Zusätzlich halte ich es für sinnvoll, bei solchen Gefährdern zu prüfen, ob ihnen eine Fahrerlaubnis oder eine Waffenerlaubnis zumindest zeitweise entzogen werden kann. Dies wird zum einen zusätzliche positive Anreize für den Gefährder schaffen, zum anderen können solche Maßnahmen ihn in seiner Handlungsfähigkeit stark einschränken.