Mit ihrer Veranstaltungsreihe „AfD im Dialog“ hat die AfD Schleswig-Holstein am 12.04.2024 die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy in das Schloss Reinbek eingeladen.
Die eingeladene Referentin Gerrit Huy machte zuletzt Schlagzeilen durch ihre Teilnahme am „Potsdamer Treffen“ im Januar. Bei diesem Treffen wurde der Plan vom Rechtsextremisten Martin Sellner vorgestellt, in dem es um die millionenfache Deportation von deutschen Staatsbürger*innen geht.
Der Titel dieser AfD-Veranstaltung im Reinbeker Schloss lautete Sozialsysteme in Gefahr: Wie geht es mit Rente und Bürgergeld weiter?“ Laut Angaben der AfD besuchten die Veranstaltung 70 Gäst*innen. Bei dieser Veranstaltung wurden rassistische Narrative bedient. Im Austausch ging es unter anderem darum, dass durch Migration unseren Sozialsystemen der „Kollaps“ droht. Sie fordern, dass Menschen, die nicht arbeiten und staatliche Hilfe erhalten, zu „gemeinnützigen Tätigkeiten“ herangezogen werden sollen.
Diese AfD-Veranstaltung war nicht die erste im Schloss Reinbek.
2022 veranstaltete die damalige Desiderius-Erasmus-Stiftung Schleswig-Holstein (heißt heute Medias-In-Res Stiftung) als die parteinahe Stiftung der schleswig-holsteinischen AfD ebenfalls ein Treffen im Schloss Reinbek unter dem Titel „Deutschland 2050“. Bei diesem Treffen waren hochrangige AfD-Funktionär*innen wie Maximilian Krah anwesend und verbreiteten rassistische, antisemitische und queerfeindliche Narrative. Zu den Gäst*innen der Veranstaltungen zählten unter anderem Volker Schnurrbusch und Ralph Eitelbach.
Volker Schnurrbusch ist der stellvertretende Landesvorsitzende der AfD Schleswig-Holstein und Kandidat für das Europaparlament (und hält die EU für einen „übergriffen Superstaat“).
Ralph Eitelbach ist ein schleswig-holsteinisches AfD-Mitglied und kandidierte für den Kreistag Stormarn. Eitelbach ist durch den Versuch, Verbindung zur „Gruppe S“ aufzubauen, bekannt. Mitglieder der “Gruppe S” wollten Anschläge durchführen.
Die Stadt Reinbek hat zu Beginn des Jahres versucht, die Nutzung der Räume im Schloss Reinbek zu verwehren. Es wurde die Nutzungssatzung geändert, um gegen solche Veranstaltungen vorzugehen. Die neue Satzung verbietet Veranstaltungen mit „extremistischen, rassistischen, antisemitischen, nationalistischen, sonstigen menschenverachtenden oder antidemokratischen“ Inhalten. Leider waren diese Maßnahmen erfolglos, denn das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass über die Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden kann. Solange die AfD nicht verboten ist, verfügt sie über die Beteiligungsrechte, die jeder Partei zustehen.
Aber trotzdem versuchen wir, die AfD zu stoppen. Bei beiden Veranstaltungen gab es Proteste aus der Zivilbevölkerung und die Veranstaltungen wurden gestört.