Unter Geldwäsche versteht man im allgemeinen Sprachgebrauch die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Geldwäsche ist schon lange strafbar. Nur fand eine konsequente Verfolgung lange Zeit nicht in der Sache angemessenem Umfang statt. Das muss sich ändern!
„Das zentrale Problem bei der Verfolgung von Geldwäsche ist, dass die Herkunft des Vermögens durch komplizierte Konstruktionen aus Strohmännern, Briefkastenfirmen und Offshorestrukturen verschleiert wird. Woher das Geld dann kommt, wissen wir nicht. Das können wir nicht hinnehmen.“
Canan Bayram, MdB (Bündnis 90/Die GRÜNEN)
Der Begriff Geldwäsche soll der Legende nach auf die Methode des amerikanischen Mafia-Chefs Al Capone zurückgehen: Capone investierte seine kriminell erwirtschafteten Einnahmen in Waschsalons und verschleierte deren Einkunft auf diese Weise erfolgreich. Diese Vorgehensweise ist seither sprichwörtlich und wird ständig neu erfunden.
Geldwäsche findet in Deutschland noch immer zu unbehelligt statt. Mein Eindruck ist, dass ein konsequentes Vorgehen gegen Geldwäsche über lange Zeit gar nicht wirklich gewollt war - wenngleich offizielle Verlautbarungen selbstverständlich anders lauten. Die umfangreiche Existenz dieses Geschäftsfeldes wäre sonst nicht zu erklären, auch nicht die dauerhafte Existenz von Steueroasen.
Das muss ein Ende nehmen, und dafür setze ich mich ein!
Gelingt es uns, im Interesse der Allgemeinheit eine echte Durchsetzung der Verfolgung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu etablieren, schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe: Zum einen wird dadurch die gesamtgesellschaftliche Gerechtigkeit gesteigert, zum anderen werden Mehreinnahmen für die Landeskasse erzeugt.
Genau auf diese Dinge können wir gut auf Landesebene Einfluss nehmen.
Bei der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung sind die Verfolgungsdichte und bei der Geldwäsche die mangelnde Funktion der FIU – der Financial Intelligence Unit des Zolls – Punkte, an denen es hakt.
In unserem Wahlprogramm von Bündnis 90/Die GRÜNEN zur Landtagswahl 2022 heißt es dazu:
„Verbrechen darf sich nicht lohnen! Organisierte Kriminalität und Terrorismusfinanzierung sind immer noch lukrative Geschäftsfelder. Die Bekämpfung von Geldwäsche, die Vermögensabschöpfung und die Nachverfolgung virtueller Währungen stellen daher wichtige Handlungsfelder dar. Zur Bekämpfung der Geldwäschekriminalität wollen wir eine Task Force von Polizei, Steuerfahndung und den Staatsanwaltschaften etablieren.“
Die in unserem Wahlprogramm erwähnte Task Force von Polizei, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften stellt für mich ein wesentliches Instrument zur Bekämpfung der Geldwäsche dar. Ich setze mich bereits länger dafür ein. Die Idee dieser Task Force hat nach der Wahl Eingang in den Koalitionsvertrag zwischen der CDU und Bündnis 90/Die GRÜNEN in Schleswig-Holstein gefunden. Dort wird auch das Ziel formuliert, Polizei, Justiz oder Finanzbehörden im Aufgabenfeld Geldwäsche personell besser auszustatten. So heißt es dazu im Koalitionsvertrag:
„Die im Finanzministerium angesiedelte Koordinierungsstelle für Geldwäscheprävention soll personell gestärkt werden und mit den anderen Geldwäsche-Aufsichtsbehörden der Landesverwaltung eine einheitliche Vorgehensweise organisieren. Das gemeinsame Ziel ist eine gut koordinierte, effektive Geldwäscheprävention, an der sich alle verantwortlichen Ressorts aktiv beteiligen.“
Das Land Schleswig-Holstein muss einfach ausreichendes Personal für die Verfolgung der Geldwäschestraftaten bereitstellen. Dasselbe gilt für den Bereich der Steuerfahndung. Erst auf diese Weise kann der nötige Verfolgungsdruck entstehen. Die Mehrausgaben für das Personal werden durch die staatlichen Einnahmen durch die Einziehung der illegalen Vermögen mehr als kompensiert werden.
Wer mehr zum Thema erfahren will, kann sich über das Bundesfinanzministerium informieren, wie Geldwäsche funktioniert.
Ob die Pläne des FDP-geführten Bundesfinanzkriminalamts zielführend sind, bezweifle ich. Es besteht die Gefahr des Scheiterns eines solchen Projekts schlicht wegen der Größe ähnlich wie bei der Financial Intelligence Unit (FIU).