Der Wunsch nach Sicherheit in einer von Unsicherheit geprägten innen- und außenpolitischen Weltlage war eines der wahlentscheidenden Themen der vorgezogenen Bundestagswahl 2025. Tatsache ist, dass die Bedrohungen für die Demokratie, den Rechtsstaat und den gesellschaftlichen Zusammenhalt eine neue Qualität erreicht haben, für die es angemessene Antworten braucht.
Debatten über innere Sicherheit sind schon viel zu lang getrieben von emotionalisierter Schärfe, rationalen Fehlschlüssen und allzu oft verkürzten Antworten auf gesamtgesellschaftliche Fragestellungen. Dies gilt besonders für die wiederkehrenden Debatten über Abschiebungen, Grenzschließungen und Zurückweisungen, die unzulässig als Debatte über innere Sicherheit gelabelt werden. Vielmehr gilt umgekehrt: Trotz andauernder asyl- und aufenthaltsrechtlicher Gesetzesverschärfungen auf nationaler und europäischer Ebene, lagen und liegen hierin gerade keine konkreten Lösungen für konkrete Probleme in Fragen der Sicherheit. Im Gegenteil: Gerade bei Menschen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte führen sie zu massiver Verunsicherung mit deutlichen Einschränkungen auf die persönliche Lebensgestaltung. Mittlerweile ist der Diskurs so weit verrutscht, dass Migration mit Kriminalität gleichgesetzt wird. Und das, obwohl die Forschung seit Jahrzehnten immer wieder bestätigt: Migration und Flucht haben keinen systematischen Einfluss auf die Kriminalität im Aufnahmeland. Nicht die ethnische Zugehörigkeit oder Staatsbürgerschaft ist für Kriminalität verantwortlich, sondern soziale Ungerechtigkeiten und die damit verbundenen schwierigen Lebenslagen der betroffenen Menschen. Umso fataler ist die Instrumentalisierung von Anschlägen aus rassistischer Motivation durch rechtsextreme Kräfte, aber auch zunehmend durch demokratische Parteien. Hier werden allein Ängste geschürt und das Sicherheitsgefühl der Menschen manipuliert und instrumentalisiert. Das aber lenkt nicht nur von einer rationalen Betrachtung der Herausforderungen für den Staat und unsere Sicherheitsbehörden ab. Es befördert auch die gesellschaftliche Spaltung und schafft mehr Unsicherheit. Insbesondere dann, wenn ganze Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht gestellt werden. Dies wird umso deutlicher, stellt man das innen- und rechtspolitische Schweigen zu rechter Gewalt rechtsterroristischen Anschlags- und Umsturzplänen und das Wiedererstarken lokaler rechtsextremer und rassistischer Mainstreamkulturen gegenüber.
Wer auf Grundlage von Spekulationen und Vorurteilen sicherheitspolitische und Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Grund- Menschenrechte trifft, höhlt Grund- und Menschenrechte aus. Diese aber bilden die Grundlage unserer freiheitlichen Demokratie. Deshalb müssen sicherheitspolitische Entscheidungen auf solider Faktenbasis stehen und haben immer den Vorrang der Menschenwürde zu achten.
Doch statt evidenzbasierter Erkenntnisse dominieren längst emotionale Rechtfertigungen, unsachgemäße Interpretationen von Kriminalitätsstatistiken und Aufmerksamkeitsökonomien politisches Handeln. Allein die Gleichsetzung registrierter Straftaten als tatsächliche Kriminalitätsentwicklungen lässt nur eine unvollständige Ursachenanalyse der sicherheitspolitischen Herausforderungen zu.
So geraten Freiheitsrechte, weit über das extrem rechte Lager hinaus, unter Druck. Politischer Aktionismus und Populismus ersetzt so den eigentlich notwendigen menschenrechtsbasierten, rationalen und wissenschaftlich fundierten Umgang mit Kriminalität. Dieser muss die Basis bilden, um wirksame und nachhaltige Lösungen zu entwickeln, welche die Grundprinzipien und Werte der Verfassung stärken.
Dabei dürfen sich die Maßnahmen nicht nur auf Sicherheitsbehörden oder ordnungsrechtliche Herangehensweisen beschränken, sondern müssen einen erweiterten Sicherheitsbegriff zu Grunde legen, der vor allem Ursachen und Präventionsfaktoren in den Mittelpunkt stellt. Kriminalitätsvermeidung wird vor allem durch Maßnahmen der sozialen, finanziellen und lebensgestaltenden Sicherheit effektiv adressiert. Deshalb setzen wir uns für eine grundsätzlich präventionsgeleitete Sicherheitspolitik ein. Mit diesem 10-Punkte-Plan betonen wir als Innenpolitiker*innen von Bündnis 90/Die Grünen, dass wir uns nicht um Antworten drücken. Gleichzeitig versprechen wir: Wir lassen uns nicht von rechten Diskursen oder Narrativen treiben, sondern zeigen Antworten für die sicherheitspolitischen Fragen dieser Zeit auf.
1. SOZIALE SICHERHEIT STÄRKT DIE INNERE SICHERHEIT – PRÄVENTION IN DEN MITTELPUNKT STELLEN
Sicherheit und Soziales müssen zusammengedacht werden, um nachhaltig die Kriminalitätsentwicklung zu steuern. Es ist durch Forschung belegt, dass Armut, Perspektivlosigkeit und fehlende Teilhabe Kriminalitätstreiber sind. Die Regelstrukturen der sozialen Arbeit drohen aufgrund der begrenzten finanziellen Spielräume zuerst ins Zentrum von Kürzungsdebatten zu geraten. Dabei ist es gerade die soziale Arbeit im öffentlichen Raum und mit betroffenen Zielgruppen vor Ort, die einen wesentlichen Sicherheitsfaktor darstellt. Hier werden individuelle und strukturelle Problemlagen frühzeitig erkannt und können entsprechenden Lösungen zugeführt werden. Akteure ohne Uniform können genauso zur Sicherheit beitragen wie Akteure in Uniform. Deshalb müssen die Regelstrukturen gestärkt, Zugänge in die Hilfesysteme erleichtert und niedrigschwellige Angebote ausgebaut werden. Es geht darum in den Kommunen Begegnungsräume zu schaffen, die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in ihren Lebensrealitäten zu stärken und schwierigen Entwicklungen im öffentlichen Raum mit sozialen Angeboten entgegenzuwirken. Hinzu kommt, dass die städtebauliche Kriminalprävention flächendeckend an Bedeutung gewinnen muss. Dabei ist besonders wichtig, dass nicht nur die Polizeiperspektive Eingang findet, sondern auch eine gute soziale Infrastruktur geschaffen und langfristig abgesichert wird. Dort wo Polizei tagtäglich agiert, insbesondere im Quartier, braucht es neue, mutige und bürger*innenahe Ansätze des community policing, Niederschwelligkeit, Kontakt, Nähe und Einbindung in die Quartiersarbeit. Die Verankerung von Präventionsarbeit und Aufklärung befähigt Menschen zudem sich vor Betrug und kriminellen Tatmustern zu schützen und stärkt das subjektive Sicherheitsempfinden.
2. MENTAL HEALTH CRISIS ALS SICHERHEITSFRAGE – PSYCHOSOZIALE INFRASTRUKTUR AUSBAUEN
Erst im Kontext der Anschläge der vergangenen Monate wurde verstärkt über die psychischen Situationen der Täter gesprochen, jedoch wenig darüber, die psychosoziale Versorgung tatsächlich zu verbessern. Dabei ist die Zunahme an Einsatzlagen und der Umgang mit Menschen mit psychischen Erkrankungen und in psychischen Ausnahmezuständen eine der zentralen Herausforderungen im polizeilichen Alltag. Die bisherigen Einsatzkonzepte und -trainings, Hinzuziehung externer Expertise und Regelungen der PsychKGs sind lückenhaft. Die Fälle, in denen Einsätze mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen eskalieren, sind ein zentrales Arbeitsfeld, was sich deutlich stärker in Aus- und Fortbildung widerspiegeln muss. Es gibt viele Faktoren, die sich auf die psychische Gesundheit auswirken. Die Folgen der Pandemie, die Parallelität von Krisenerfahrungen und damit verbundene Zukunftsängste, Vereinsamung und die zunehmende Bedeutung sozialer Interaktion im digitalen Raum – sie alle sind Ursachen, welche Belastungssituationen entstehen lassen, die in unberechenbare oder schwer zu kontrollierende Tatmuster oder Einsatzlagen übergehen können. Dabei ist festzustellen, dass die psychosoziale und psychiatrische Versorgung sowohl im klinischen als auch im ambulanten Bereich weit unter der Bedarfsdeckung liegt. Es ist kein Geheimnis, dass gerade die psychosoziale Versorgung von Geflüchteten seit Jahren massiv unterfinanziert ist und derzeit mindestens 20 Millionen Euro allein in diesem Bereich fehlen. Genauso sind eigene Gewalterfahrungen, psychische Erkrankungen, Traumatisierungen oder religiöse und ideologische Verblendung gerade in akuten Belastungssituationen befördernd für Radikalisierungs- und Gewalttendenzen. Neben dem Ausbau von Kapazitäten und der Schaffung interdisziplinärer, multiprofessioneller Einsatzteams von Polizei, Sozialarbeiter*innen und Psycholog*innen sind niedrigschwellige Hilfsangebote für Betroffene notwendig. Im Bereich der psychosozialen Versorgung müssen die Öffentlichen Gesundheitsdienste auf kommunaler Ebene deutlich gestärkt, Fragmentierungen innerhalb der Versorgung abgebaut werden und neue Konzepte der wohnortnahen Versorgung etabliert werden. Es braucht keine Register aus dunklen Zeiten, sondern Unterstützung und Zugang zu Hilfe und Therapie.
3. RECHTSEXTREMISMUS UND RASSISMUS BEKÄMPFEN – DEMOKRAT*INNEN FÖRDERN
Die migrationsfeindlichen Debatten der vergangenen Jahre haben dazu geführt, dass die Bedrohung durch Rechtsextremismus und Rassismus in den Hintergrund sicherheitspolitischer Betrachtungen geraten ist. Dabei ist der Aufstieg der extremen Rechten und der AfD als parlamentarischer Arm des Rechtsextremismus und -terrorismus in Deutschland die größte Gefahr für die freiheitliche Demokratie von Innen. Rechtsextreme Straftaten befinden sich auf einem Allzeithoch, Angriffe auf Geflüchtetenunterkünfte und rassistisch, antisemitisch und queerfeindlich motivierte Straftaten und Hasskriminalität sind zur neuen Normalität geworden. In manchen Gegenden bilden sich rechtsfreie Räume, in denen sich Demokrat*innen aus politischem und ehrenamtlichem Engagement zurückziehen. Es kann nicht sein, dass auf Demonstrationen von Millionen von Menschen in Deutschland keine politischen Konsequenzen folgen. Das AfD-Verbotsverfahren muss endlich vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden. Das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz gehört veröffentlicht, um es bewerten zu können. Politisch motivierte Kriminalität darf nicht kleingeredet und das Dunkelfeld muss weiter aufgehellt werden. Überdies braucht es eine konsequente Verfolgung von Straftaten, das Trockenlegen extrem rechter Netzwerke – auch im Netz – genauso wie die Vollstreckung offener Haftbefehle gegenüber untergetauchten oder verurteilen Rechtsextremist*innen.
Es steht dabei außer Frage, dass auch der gewaltbereite, radikalisierte Islamismus unsere freiheitlich demokratische Grundordnung, unseren Rechtsstaat, unsere Demokratie angreift und gefährdet. Sowohl der faschistische Führerstaat als auch ein Kalifatstaat basieren im Fundament auf einem menschenfeindlichen Weltbild, das darauf ausgerichtet ist, demokratische Rechte abzuschaffen und Menschen zu verfolgen, die anders denken, anders leben oder anders lieben. Und immer werden dabei vor allem die Rechte von Frauen angegriffen. Es liegt daher auf der Hand, dass wir dem Islamismus genauso entschieden entgegentreten müssen, wie gegen den Rechtsextremismus. Dafür benötigen wir eine Deradikalisierungsarbeit, mehr Beratungsstellen gegen Verschwörungsideologien und einen Ausbau der zielgruppenspezifischen Jungen- und Männerarbeit vor Ort.
Statt Kriminalisierung der demokratischen und antifaschistischen Zivilgesellschaft braucht es ein Demokratiefördergesetz: Gerade jetzt braucht es eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung von Vereinen und Projektträgern, die sich gegen Rassismus, Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit und andere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Rechte von Minderheiten und marginalisierten Gruppen einsetzen. Gerade dort, wo Kommunalpolitik die Förderstrukturen bewusst zerstört, braucht es verlässlichen Rückhalt für die Zivilgesellschaft. Politische Bildung, schulische Bildung, Erwachsenenbildung, Gedenkstättenarbeit, (lokale) Erinnerungskultur, Demokratiebildung und Integration im Sport sind damit auch gelebter Antifaschismus und Garanten für eine wehrhafte Demokratie.
4. BEI FEMIZIDEN UND GEWALT GEGEN FRAUEN NICHT WEGSCHAUEN – OPFERSCHUTZ AUSBAUEN
Alle drei Minuten erlebt eine Frau oder ein Mädchen in Deutschland häusliche Gewalt. Jeden Tag werden mehr als 140 Frauen und Mädchen Opfer einer Sexualstraftat. Das Dunkelfeld ist bedeutend höher. Versuchte und vollendete Femizide gerade im Kontext häuslicher Gewalt, sind in Deutschland alltäglich. Das Lagebild „Häusliche Gewalt“ des BKA verzeichnet für 2023 155 vollendete Femizide. Es ist in unserer patriarchalen Gesellschaft nach wie vor ein Lebensrisiko, eine Frau zu sein. Das dürfen wir nicht länger als gegeben akzeptieren und die Bedarfe der Betroffenen in den Fokus nehmen. Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist in unserer Gesellschaft noch immer eins der größten innenpolitischen Probleme. Nachdem sich die Union lange gegen das Gewalthilfegesetz gewehrt hat, ist fast unbeachtet vor der Bundestagswahl ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gelungen, der auch die Länder finanziell unterstützen wird. Dieser besondere Gewaltschutz muss zukünftig auch für trans- und nichtbinäre Menschen gelten und gesetzlich verankert werden. Von der vollständigen Umsetzung der Istanbul Konvention ist Deutschland aber noch weit entfernt. Die Frauenhäuser sind chronisch überlastet, es braucht einen Ausbau auch von Schutzwohnungen. Oftmals verhindern Abhängigkeits- und Machtverhältnisse ein selbstbestimmtes Leben frei von Unterdrückung und Gewalt. Zukünftig muss es heißen: Wer schlägt, der geht. Es muss zum Standard werden, dass Betroffene von Straftaten eine umfassende und bedarfsgerechte Unterstützung erhalten. Eine proaktive Ansprache und ein Rechtsanspruch auf Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie die dauerhafte Finanzierung der Unterstützungsmaßnahmen müssen durch ein Opferschutzgesetz gesetzlich verankert werden. Lücken im bestehenden Hilfs- und Schutzangebot sollen so geschlossen werden. Zur Durchsetzung von Gewaltschutzmaßnahmen braucht es effektive Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten, interdisziplinäre Fallkonferenzen, zur beweissicheren Dokumentation von sexualisierter und häuslicher Gewalt. Digitale Maßnahmen, die der Durchsetzung des Opferschutzes dienen, müssen ernsthaft geprüft und umgesetzt werden. Auch hier helfen uns keine symbolpolitischen Beruhigungspillen. Die Maßnahmen müssen so angelegt werden, dass sie einerseits rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen und gleichzeitig für die betroffenen Frauen tatsächlichen Schutz bedeuten. Der Schutz von Frauen und Mädchen beinhaltet antifeministische Einstellungen zu adressieren und Feminismus nicht als Partikularinteresse zu betrachten. Antifeministische Ideologien sind nicht zuletzt häufig ein Einstieg in menschenfeindliche, rechte oder islamistische Radikalisierung. Feministische Innenpolitik ist daher kein Hirngespinst, sondern das Versprechen, dass der Schutz von Frauen und Mädchen in unserer Gesellschaft die notwendige Aufmerksamkeit und Priorisierung bekommt.
5. MILLIARDENSCHÄDEN DURCH ORGANISIERTE KRIMINALITÄT UND WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT – STRUKTUREN AUFDECKEN UND KONSEQUENT VERFOLGEN
Der größte finanzielle Schaden durch Kriminalität entsteht durch die organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität. Hier reden wir nicht von Bagatelldelikten, sondern von Milliardensummen. Gigantische Beträge, die entweder auf dem Schwarzmarkt mit Drogen, Waffen und Menschenhandel erwirtschaftet werden oder durch Steuerschlupflöcher und komplexe Betrugsmaschinerien, Firmengeflechte und Briefkastenfirmen dem Staat vorenthalten werden. Es geht insgesamt um schätzungsweise dreistellige Milliardenbeträge, die dem Staat für seine Aufgabenerfüllung in sämtlichen relevanten Bereichen geraubt werden. Dabei gefährdet Organisierte Kriminalität auch demokratische Gesellschaften: Durch Korruption und das Umgehen rechtsstaatlicher Grundsätze aber auch durch die Unterwanderung bestimmter Märkte. Der Fokus innenpolitischer Debatten dreht sich stattdessen zum einem seit Jahren um den sehr kleinen Bereich der sogenannten „Clankriminalität“. Dabei wohnt diesem Konzept nicht nur eine systematische Diskriminierungspraxis inne, sondern erschwert zugleich die zielgerichtete polizeiliche Befassung. Oftmals wird als einfache Antwort eine Fokussierung von Ermittlungsbehörden auf Kontrolldelikte in den Fokus gestellt. Diese tragen jedoch nicht dazu bei, die maßgeblichen komplexen Strukturen dahinter aufzudecken. Im Fokus müsste eine stärkere und effektive internationale und vor allem europäische Vernetzung von Sicherheits- und Justizbehörden stehen, da selbst im Hellfeld organisierte Kriminalität überwiegend grenzüberschreitend agiert. Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter genauso wie die Staatsanwaltschaften müssen in die Lage versetzt werden einen stärkeren Fokus auf Strukturermittlungen legen zu können, damit die „großen Fische“ nicht durchs Netz gehen. Zur Durchsetzung von Vermögensabschöpfungen bei Erträgen aus illegalen Quellen, auch durch die Einziehung von Immobilien, braucht es neben kriminalpolizieilichen Kompetenzen das qualifiziertes Personal, wirtschaftsrechtliche und -praktische Geflechte erkennen, nachvollziehen und verfolgen kann. Ein durchgehender follow-the-money- Ansatz in den zuständigen Behörden ist dabei unverzichtbar. Dafür braucht es auch Schnittstellen mit den Finanzämtern, der Steuerfahndung und dem Zoll.
Auch die Forschung und Zivilgesellschaft müssen besser gefördert und Kooperationen verbessert werden, damit Erkenntnisse von der Theorie in die Praxis übertragen werden können. Perspektivisch braucht es eine Neustrukturierung und Bündelung der Kompetenzen und Befugnisse zur Bekämpfung der Finanzkriminalität durch eine bundeseinheitlich organisierte Finanzpolizei. Bisher sind Steuerfahnder*innen durch die örtliche Anbindung an die Finanzämter oft nicht ausreichend ausgestattet oder können, und hierfür gibt es beredte Beispiele, in ihrer Arbeit sogar gezielt ausgebremst werden. Durch eine ausreichende und an gleichen Standards bemessene Ausstattung und die Stärkung der Unabhängigkeit könnte effektiver gegen Wirtschaftskriminalität und Steuerbetrug vorgegangen werden.
6. DIGITALKOMPETENZ STATT NEULAND – CYBERANGRIFFE UND CYBERCRIME
Die Schäden durch Cyberangriffe steigen von Jahr zu Jahr an, mittlerweile werden sie allein in Deutschland auf knapp unter 300 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Unternehmen und Privatpersonen werden mit Ransomware, Phising-Attacken oder Schadsoftware angegriffen. Auch die kritische Infrastruktur gerät besonders in den Fokus der Angreifer, die insbesondere in China und Russland zu verorten sind. Hinzukommen massive Angriffe auf unsere Demokratie von innen und von außen durch gezielte Desinformationskampagnen. Die weitgehend unbegrenzte Machtfülle im digitalen Raum in den Händen weniger Tech-Giganten und unter Kontrolle autokratischer Staaten stellen eine der größten Sicherheitsbedrohungen dar, die einer starken europäischen Regulierung zur Freiheitssicherung bedürfen. Wir müssen die digitale Infrastruktur von Staat und Unternehmen ins 21. Jahrhundert bringen, aktuelle Sicherheitsstandards und
-kompetenzen in der Breite der Bevölkerung verankern und kritische Bereiche durch Redundanzen absichern. Straftaten im Internet müssen in der polizeilichen Arbeit gleichwertig mit der Strafverfolgung auf der Straße gestellt werden und entsprechend in Aus- und Fortbildung gewichtet werden. Darüber braucht es innerhalb der Sicherheitsbehörden spezialisierte Dienststellen und Kompetenzen, um digitale Kriminalitätsphänomene zu erkennen, nachzuvollziehen und zur Anklage bringen zu können. Gleichzeitig gilt es technische Sicherheitslücken zu schließen, anstatt sie künstlich offenzuhalten, weil diese auch für staatliche Überwachungsmaßnahmen genutzt werden sollen. Damit wird ein unberechenbares Risiko geduldet, welches auch Kriminelle für sich nutzen können. Statt der immer gleichen Scheindebatten über die Ausweitung von technisch und rechtlich hochkomplexen Befugnissen, braucht es qualitativ hochwertige und ermittlungsrelevante Daten, die evidenzbasiert und gezielt erhoben und genutzt werden. Pauschale Forderungen nach Massenüberwachungsinstrumenten von der Vorratsdatenspeicherung bis zu uferlosen Abhörmaßnahmen und Online- Durchsuchungen widersprechen einem zielgerichteten und grundrechtsschonenden Ansatz. Prioritär, aber kaum Gegenstand der Debatten, wäre die Zusammenführung von bestehenden Daten innerhalb der Sicherheitsbehörden, die schnellere Auswertung von Beweismitteln und Datenanalysen sowie Rechtssicherheit für Hacker*innen, die Schutzlücken aufdecken und so helfen, technische Systeme sicherer zu machen.
7. GUTE ARBEITSBEDINGUNGEN IN DEN SICHERHEITSBEHÖRDEN – SANIERUNGSSTAU UND MODERNE AUSSTATTUNG
Die Innenminister*innen von Bund und Ländern haben in der Vergangenheit nicht selten ein ritualisiertes und erstarrtes Sicherheitsleitbild verfolgt. Längst offenbar gewordene, große sicherheitspolitische Defizite wurden allzu oft ignoriert und durch Scheindebatten und Symbolpolitik von strukturellen Antworten abgelenkt. Punktuell und anlassbezogen wird Handlungsfähigkeit simuliert, etwa durch die reflexhafte Forderung nach mehr Befugnissen, mehr Personal und mehr Maßnahmen. Dies jedoch ohne durchtragende oder strukturelle Antworten für die Sicherheitsarchitektur des Landes zu liefern. Gleichzeitig entstand ein Sanierungsstau, marode Wachen, an vielen Stellen ein veralteter Fuhrpark sowie ein Stau an technischen Beschaffungen für das Alltagsgeschäft. Nicht zuletzt wird der Fachkräftemangel in den Sicherheitsbehörden bei wachsenden Aufgaben spürbar. Die Auflösung des Sanierungsstaus muss in Anbetracht neuer finanzieller Spielräume für Infrastruktur Priorität genießen und Klimaneutralität konsequent mitgedacht und umgesetzt werden. Es braucht bessere und familienfreundlichere Arbeitsbedingungen und Arbeitszeitmodelle, mehr Zeit für auch nicht anlassbezogene Reflektion und Supervision, ein umfassend abgedecktes Dienstunfallrecht und eine sichere und zeitgemäße IKT-Ausstattung und Infrastruktur. Die Nutzung von Informationen aus öffentlichen Quellen durch die Stärkung von OSINT wird für die Breite polizeilicher Aufgaben zunehmend an Bedeutung gewinnen und erfordert spezialisierte Kompetenzen in den Behörden. Die Potentiale von KI im Polizeialltag liegen insbesondere bei Lagebewältigungen, Dolmetschen und Kommunikation sowie bei der Auswertung vorhandener und zweckmäßig erhobener Daten. Zudem kann die Digitalisierung von Prozessen neben einer grundsätzlichen Effizienzsteigerung die Polizeien bei alltäglichen Massenverfahren, wie der Verkehrsunfallaufnahme, entlasten. Für die effektive Verfolgung von Straftaten müssen datenschutzkonforme Schnittstellen gegeben sein, um Daten unter Beachtung des informationellen Trennungsprinzips zwischen Verfassungsschutzbehörden und den Polizeibehörden. Eine Politik, die immer nur mehr neue Befugnisse und Maßnahmen verspricht, ohne bestehende Strukturen und Arbeitsprozesse zu evaluieren und anzupassen, wird die Sicherheitsbehörden nicht entlasten. Sie verliert im Ernstfall den Fokus auf die wirklich zu lösenden der politischen deliktsspezifische angestoßene periodischer Sicherheitsberichte sind entscheidend für eine auf dem aktuellen Stand wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Innenpolitik. Dafür braucht es nicht zuletzt eine stärkere Öffnung der Sicherheitsbehörden für wissenschaftliche Forschung, um die Sicherheitsarchitektur evidenzbasiert weiterzuentwickeln.
8. VIELFALT, FEMINISMUS UND KULTURWANDEL - MODERNE SICHERHEITSBEHÖRDEN STÄRKEN VERTRAUEN
Das Rollenverständnis von Sicherheitsbehörden befindet sich in einem stetigen Wandel: Zusammensetzung von Polizeien, Durchsetzungsstrategien, Umgang mit gesellschaftlichen Herausforderungen und Ansprüche an polizeiliches Handeln unterliegen Veränderungsprozessen. Das Modell einer autoritär auftretenden, männlich geprägten Polizei, die allein im Beruf aufgeht, verändert sich auch in der Eigenwahrnehmung. Polizeiliches Handeln trifft auf die Anforderung, sich besser erklären, vermitteln und nachvollziehen zu lassen. Denn Sicherheit und Vertrauen in Sicherheitsbehörden lassen sich nicht von oben verordnen, sondern müssen sich in der Gesellschaft abbilden. Die politischen Rahmenbedingungen sind entscheidend dafür, ob das Sicherheitsversprechen für alle Menschen in diesem Land gleichermaßen gilt. Die Sicherheitsbehörden selbst sind dabei mehr als ein Abbild der Bevölkerung. Sicherheit wird durch Menschen und menschliches Verhalten gestaltet - im Guten wie im Schlechten. Noch bis heute sind Sicherheitsbehörden männerdominiert, auch wenn sich der gesellschaftliche Wandel mittlerweile an vielen Stellen innerhalb der Sicherheitsbehörden positiv widerspiegelt und Veränderungen angestoßen werden. Eine feministische Innenpolitik stärkt Frauen in den Sicherheitsbehörden, ihre Rechte und fördert Nachwuchs und Führungsqualitäten. Auch Diversität ist kein Selbstzweck, sondern bereichert Behörden mit der Vielfalt an Perspektiven, Lebenserfahrungen und unterschiedlicher Sozialisation. Wir setzen auf eine neue Generation Polizist*innen, die selbstbewusst und überzeugt mit dem Anspruch an rechtsstaatliches und respektvolles Handeln, Deeskalation und Kommunikation sowie der Fähigkeit zur Selbstreflexion positive Veränderungsprozesse innerhalb der Sicherheitsbehörden anstößt - auch gegen alteingesessene Gewissheiten. Wir stärken Polizei dahingehend, dass sie den Kulturwandel zu modernen, vielfältigen und diskriminierungsfreien Sicherheitsbehörden auf- und fortsetzen. Dafür braucht es eine entsprechende Führungs- und Fehlerkultur, um Vertrauen in diskriminierungsfreies Handeln zu stärken und um konsequent gegen rechtsextremistische Tendenzen in den eigenen Reihen vorzugehen. Die flächendeckende Einführung von unabhängigen Polizeibeauftragten ist ein wichtiger Schritt zu einer modernen Polizeikultur. Sie dienen als Anlaufstellen für die Anliegen von Betroffenen polizeilicher Maßnahmen als auch für Polizist*innen. Gleichzeitig ist die Stärkung von Resilienz im polizeilichen Alltag bis in den Einsatz- und Streifendienst und im Ermittlungsbereich gerade bei wachsender Aufgabenbelastung entscheidend. Eine historisch gebildete, demokratiestarke Polizei ist dabei genauso wichtig, wie das Wissen um strukturelle Diskriminierungsrisiken in der Polizeiarbeit. Es muss im Eigeninteresse der Polizeibehörden liegen, diese selbst nicht zu ignorieren, sondern als solche klar zu benennen und zu bearbeiten. Eine echte Fehlerkultur bei polizeilichem Fehlverhalten, Transparenz und Nachvollziehbarkeit polizeilichen Handelns, Kommunikation, Vielfalt und Diversität stärken Vertrauen. Das ist keine Aufgabe der Polizei alleine: Alle Träger des staatlichen Gewaltmonopols, der Rechtspflege, der politischen Bildung und in den öffentlichen Verwaltungen müssen darin gestärkt werden, als Repräsentant*innen eines demokratisch verfassten Staates seine Grundwerte zu vertreten und zu verteidigen. Es kann und darf keine Neutralität gegenüber menschenfeindlichen Ideologien geben. Demokratisch resiliente, multiprofessionelle und vielfältige Sicherheitsbehörden sind nicht nur für die Demokratie unabdingbar, sondern auch zur Bewältigung des Fachkräftemangels als attraktive Arbeitgeber*innen eine absolute Notwendigkeit. Deshalb müssen Demokratiebildung, Diversität und kommunikative Kompetenzen innerhalb der Sicherheitsbehörden in Ausbildung und Studium sowie durch Fortbildung in der Breite gefördert werden. So werden die Sicherheitsbehörden zu modernen und lernenden Behörden, welche dem Sicherheitsbedürfnis aller Menschen gerecht werden können.
9. RECHTSSTAATLICHKEIT UND GRUNDRECHTE SCHÜTZEN – UNABHÄNGIGE JUSTIZ STÄRKEN
Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein Garant für Rechtsstaatlichkeit. Wo Autokraten regieren, wird der Rechtsstaat ausgehöhlt, Bürger*innenrechte abgeschafft, Minderheiten und politische Gegner*innen kriminalisiert und mundtot gemacht. Die Menschen in diesem Land müssen sich darauf verlassen können, dass der Rechtsstaat sie schützt. Die Durchsetzung des Rechtsstaates ist keine Frage der Härte, denn der Rechtsstaat sichert die Gleichheit vor dem Gesetz zu. Wer Straftaten begeht, hat Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren. Es braucht gut aufgestellte und ausgestatte Staatsanwaltschaften und Gerichte, damit Verfahren zeitnah nach einer Tat und in gebotener Sorgfalt bearbeitet werden können. Der Fachkräftemangel droht diese Situation weiter zu verschlimmern. Es braucht hierfür einen auskömmlichen Pakt für den Rechtsstaat von Bund und Ländern mit mindestens einer Milliarde Euro. Wenn Menschen zu einer Haftstrafe verurteilt werden, steht das Ziel der Resozialisierung an erster Stelle. Straftaten beinhalten eine Strafe, dürfen jedoch nicht dazu führen, dass Straftäter*innen entmenschlicht werden. Die Arbeit mit Gefangenen und Resozialisierungsprogramme sind kein nice to have, sondern eine Notwendigkeit. Eine Politik, die auf Resozialisierung setzt, erkennt an: Die Gefangenen von heute sind nach Verbüßung ihrer Strafen die Nachbarn von morgen. Daher gilt es gezielt entgegenzuwirken, dass sich Menschen in Gefängnissen radikalisieren oder tiefer in kriminelle Strukturen hineingezogen werden. In vielen Anstalten des Maßregelvollzugs herrschen teils unzumutbare Zustände für Straftäter*innen, die aufgrund psychischer Erkrankungen eingewiesen wurden. Ärztliches und pflegendes Personal braucht adäquate Arbeitsbedingungen in diesem oftmals schwierigen und teils gefährlichen Arbeitsfeld und eine deutlich bessere Bezahlung. Das scharfe Schwert des Strafrechts ist stets ultima ratio. Wo es ungerecht ist oder gar diskriminiert, wollen wir Straftatbestände abschaffen. Die Strafbarkeit für Schwangerschaftsabbrüche muss gestrichen werden. Ersatzfreiheitstrafen wollen wir abschaffen und das Fahren ohne Fahrschein nicht länger als Straftatbestand einstufen. Bei Ordnungswidrigkeiten soll die finanzielle Situation der Geahndeten stärker berücksichtigt werden. Der Strafrahmen bei schwerwiegenden Delikten mit hohem Schaden bei der Finanz- und Wirtschaftskriminalität sollten überprüft und nach oben angepasst werden. Auch Femizide (also Morde an Frauen, weil sie Frauen sind) müssen im Strafgesetzbuch verankert werden. Viele Länder haben dazu bereits weitergehende Regelungen eingeführt.
1O. KATASTROPHEN- UND ZIVILSCHUTZ IST KEIN NISCHENTHEMA – IN KRISENZEITEN HANDLUNGSFÄHIGKEIT BEWEISEN
Der Katastrophenschutz in Deutschland wurde in den letzten Jahrzehnten sträflich vernachlässigt. Noch heute richtet sich der Grundsatz politischer Entscheidungsprozesse danach aus, welches Problem akut gelöst werden muss und nicht welche Maßnahmen sich mittel- und langfristig auszahlen. So verschwindet die Katastrophenvorsorge und der Katastrophenschutz regelmäßig in Haushaltsverhandlungen von der politischen Prioritätenliste. Gehandelt wird erst, wenn die Krise da ist. Ob Pandemie, die Ahrtalflut oder Hochwasserkatastrophen, erst im Anschluss werden Milliardensummen organisiert, mit oftmals ineffizientem Mitteleinsatz. Der Katastrophenschutz muss ressortübergreifend neu gedacht werden. Es braucht Echtzeitlagebilder, Risikoanalysen und Notfallpläne für unterschiedlichste Krisenszenarien, um im Zeitpunkt der Krise mit klaren Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten schnell handlungsfähig zu sein. Anpassungsmaßnahmen werden gerade angesichts der Klimakrise eine essenzielle Bedeutung einnehmen. Gleiches gilt für die hybriden Bedrohungslagen, die sämtliche kritischen Infrastrukturen zu Zielen machen. In aller Deutlichkeit muss auf Angriffe aus Putins Verantwortungsbereich hingewiesen und der russische Einfluss auf die Energieinfrastruktur vollständig beendet werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass Rosneft und Rosatom noch immer starken Einfluss auf Infrastrukturen wie die Brennelementefabrik Lingen haben. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfe (BBK) muss vor allem in der länderübergreifenden Steuerung mehr Kompetenzen bekommen, auch die Cyberhilfe muss ausgebaut werden. Ein wesentlicher Baustein darüber hinaus ist die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung, Aus- und Fortbildung von Helfenden und Zivilbevölkerung und regelmäßige Übungen müssen deutlich stärker vorangetrieben werden. Einmal jährlich soll der bundesweite Bevölkerungsschutztag auch als Übungstag genutzt werden, um die Krisenfestigkeit der gesamten Gesellschaft zu erhöhen. Die Zeitenwende muss sich auch im Zivil- und Bevölkerungsschutz widerspiegeln und vulnerable Gruppen besonders berücksichtigen. Unter den neu geschaffenen grundgesetzlichen Rahmenbedingungen für die Sicherheit Europas ist der Zivil- und Katastrophenschutz auch wirklich auskömmlich zu adressieren.
UNTERZEICHNER*INNEN:
Vasili Franco, MdA, Berlin
Madeleine Henfling, ehemalige MdL , Thüringen
Michael Lühmann, MdL, Niedersachsen
Miriam Block, Hamburg
Armin Bohnert, PolizeiGrün
Vanessa Gronemann, MdL, Hessen
Oliver Hildenbrand, MdL, Baden-Württemberg
Julia Höller, MdL, Nordrhein-Westfalen
Jenny Jasberg, Hamburg
Jan Kürschner, MdL, Schleswig-Holstein
Michael Labetzke, MdBB, Bremen
Marie Schäffer, ehemalige MdL, Brandenburg
Verena Schäffer, MdL, Nordrhein-Westfalen
Florian Siekmann, MdL Bayern
Sebastian Striegel, MdL, Sachsen-Anhalt
Jan-Denis Wulff, Berlin