TOP 13A + 39 +51 – Fortgeltung der Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten im Landesverwaltungsgesetz; Bericht der Beauftragten für die Landespolizei; Bericht zur Erprobung des Einsatzes von Distanz-Elektroimpulsgeräten in der Landespolizei
Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Jan Kürschner:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Abgeordnete,
eines vorweg zu meiner letzten Rede im Plenum zur Landespolizei: Die von mir herangezogenen Zahlen zur Stellenentwicklung der Landespolizei waren leider nicht vollkommen zutreffend. Traue nie einer Statistik, die du nicht selbst gefertigt hast.
Der tatsächliche Zuwachs der Stellen bei der Landespolizei 2010 bis 2023 liegt bei insgesamt 1517, nicht bei 2000, davon 837 Anwärterstellen. Das sei einmal aus Gründen der Redlichkeit hier korrigiert. Nichtsdestoweniger befindet sich Schleswig-Holstein damit immer noch in Bezug auf die Polizeidichte auf einem sehr guten Weg, im Mittelfeld der westdeutschen Flächenländer. Soweit dazu.
Ich bin der Beauftragten für die Landespolizei, Frau El Samadoni, und Ihrem Team für das Vorlegen des Tätigkeitsbericht 2020-2021 sehr dankbar. 161 Eingaben aus der Polizei, 186 Beschwerden von Bürger*innen. Gäbe es diese Stelle nicht, man müsste sie erfinden. Liest man den Bericht, so kommt man immer wieder zum Schluss, wie wichtig diese Kommunikationserweiterung zwischen Bürger*innen und Landespolizei und auch innerhalb der Landespolizei ist.
So ist ein konstruktiver Dialog mit Amts- oder Behördenleitungen festzustellen, oftmals wird schlicht die Kommunikation zwischen Bürger*innen und Polizei erläutert und auch die Hinweise zur Onlinewache und der nachfolgenden Kommunikation erscheinen mir fruchtbar. Die Gedanken zu den Gesundheitslotsen und weiter zum betrieblichen Eingliederungsmanagement sind angesichts der Zahlen des Krankenstandes bei der Landespolizei ebenso richtig wie wichtig, ebenso der Hinweis, doch Mitschnitte von Bodycam-Aufnahmen für die Aus- und Fortbildung der Polizist*innen und Polizisten zu nutzen. Auch die Feststellung, dass sowohl Bürger*innen als auch den Polizeibeamt*innen oftmals nicht bekannt ist, welche Amtshandlungen der Polizei mit dem Handy aufgezeichnet werden dürfen und der darauf aufbauende Vorschlag an die Landespolizei, dies mit einer Orientierungshilfe zu thematisieren, ist sehr gut.
Nun zum Thema Gesetzentwurf Distanz-Elektroimpulsgerät. Wir sind im Bundesvergleich das letzte Bundesland, das nun mit der Einführung des DEIGs als Einsatzmittel die vielbeschworene Lücke zwischen Einsatzstock oder Tonfa, Reizgas und Schusswaffe schließen möchte. Der Taser wirkt abschreckend, deeskalierend, schon durch die Beleuchtung, die Zielpunkte. Dies brachte auch die Evaluation des Ministeriums zum Vorschein, darauf setzen wir, gerade im Distanzmodus.
Hier ist der Taser eine abschreckende Alternative zur finalen Möglichkeit, des Einsatzes der Dienstwaffe. Wir hören aber auch von Todesfällen in Zusammenhang von Einsatzgeschehen mit Tasern, zuletzt Anfang Januar in Mühlheim an der Ruhr. Wir wissen um Verletzungsgefahren des oder der Getroffenen, insbesondere durch den Fall ohne Schutzreflexe. Wir wissen um Personen mit erhöhtem Risiko. Kann ich im Einsatzgeschehen eine Schwangerschaft erkennen? Steht er oder sie vielleicht unter Drogeneinfluss? Wie steht es um Herzerkrankungen? Ist die Person vielleicht psychisch erkrankt, wie kann ich das erkennen? Für dynamische Lagen sei das DEIG per se nicht geeignet. Wir werden uns die weitere Entwicklung anschauen müssen und auch, wie andere Bundesländer damit weiter verfahren.
Diese und weitere Fragen erklären, weshalb wir noch mehr Wissen um das Einsatzgeschehen mit Tasern brauchen, gerade auch in der Ausbildung an dieser Waffe. Und auch: stehen die Kosten in vernünftiger Relation zum Produkt? Dies alles werden wir weiter bei der Einführung des DEIG berücksichtigen müssen. Und es sei nochmals und nochmals gesagt, die beste Waffe der Polizist*innen ist das Wort.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.