Kontrolle des Verfassungsschutzes

„Die Verfassung eines Staates sollte so sein, daß sie die Verfassung des Bürgers nicht ruiniere.“

Stanislaw Jerzy Lec (polnischer Lyriker 1909-1966)

Das ist richtig. Richtig ist auch, dass der Verfassungsstaat geschützt werden muss.

Dazu muss der Staat Dinge wissen, die typischerweise im Geheimen liegen. Hierfür bedarf es nachrichtendienstlicher Mittel. Deswegen muss diesen Schutz ein Geheimdienst übernehmen, der im Verborgenen operiert, ansonsten hätten die Verfassungsgegner leichtes Spiel.

Richtig ist leider aber auch, dass es in diesem Zusammenhang Dinge gibt, die man einerseits lieber gar nicht wissen möchte, weil sie so unangenehm sind. Andererseits müssten diese Dinge eigentlich in den Nachrichten rauf und runter laufen, damit es auch wirklich jeder versteht, warum man einen Inlandsgeheimdienst kontrollieren muss.

Zu solchen Dingen gehört die Rolle des damaligen Verfassungsschutzbeamten Andreas Temme beim NSU-Mord in Kassel. Andreas Temme befand sich am Tatort, als Halit Yozgat in einem Internetcafé in Kassel 2006 erschossen wurde. Temme meldete sich aber nicht bei der Polizei. Dadurch geriet er in das Fadenkreuz der Mordkommision, die sein Telefon abhörte.

In einem durch die Kriminalpolizei abgehörten Gespräch mit einem Kollegen sagte Temme,

„… dass ja auch niemand außerhalb auch nur irgendwas darüber erfahren darf.“

Andreas Temme (damals Hessisches Landesamt für Verfassungsschutz)

Wir müssen dafür sorgen, dass über solche Dinge von Außerhalb rechtzeitig etwas erfahren wird.

Später erhielt Temme einen Anruf von Gerald-Hasso Hess, des damaligen Geheimschutzbeauftragten des Verfassungsschutzes in Hessen, also derjenigen Person, die dafür sorgen soll, dass nichts nach außen dringt. In diesem Gespräch sagt Hess den folgenden Satz zu Temme:

„Ich sage ja jedem: Wenn er weiß, dass irgendwo so etwas passiert, dann bitte nicht vorbeifahren.“

Gerald-Hasso Hess (damals Geheimschutzbeauftragter des Hessischen Landesamts für Verfassungsschutz)

Dieser Satz fehlte auffälligerweise in der Abschrift des abgehörten Telefonats durch die Polizei. Ich halte fest, dass es nicht in Ordnung ist, wenn der Verfassungsschutz von einem Mordplan weiß und nicht reagiert (bzw. so wie Temme).

Außerdem gibt Hess eine Anweisung an Temme, er solle sich

„… so nah wie möglich an der Wahrheit halten“

Gerald-Hasso Hess (damals Geheimschutzbeauftragter des Hessischen Landesamts für Verfassungsschutz)

Das bedeutet nichts anderes, als dass Temme eben nicht die Wahrheit sagen soll.

Andreas Temme soll noch immer Beamter des Bundeslandes Hessen sein. Der interne Bericht des hessischen Verfassungsschutzes zu den Vorgängen um Andreas Temme wurde für 120 Jahre gesperrt.

Wer möchte, kann sich die Tatortbegehung der Polizei mit Andreas Temme hier anschauen und sich selbst einen Eindruck verschaffen.

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Noch unschöner – nur viel länger her – ist der unaufgeklärte Mord an dem Studenten Ulrich Schmücker aus dem Jahr 1974. Die Tatwaffe wurde 15 Jahre später in einem Tresor des Berliner Verfassungsschutzes gefunden. Daran wurden die Fingerabdrücke eines V-Mannes des Berliner Verfassungsschutzes und seines V-Mann-Führers gesichert. Verurteilt wurde trotz mehreren Anläufen eines Strafprozesses niemand.

Das ist lange her und es waren sicherlich andere Zeiten. Ich erwähne diesen Fall hier trotzdem, da man das hier nicht als Gerücht oder Verschwörungstheorie abtun kann. Hieran lässt sich ablesen, wozu ein Inlandsgeheimdienst in früheren Zeiten der Bundesrepublik Deutschland fähig war – und hoffentlich nicht mehr ist! Darauf gilt es ein wachsames Auge zu werfen.

Unten ist ein Link zu einer Dokumentation zum Thema „Schmücker“. Ich warne vor der schlechten Laune, die man durch die Beschäftigung mit diesem Thema bekommen kann.

Wir wollen nicht, dass derlei Dinge zukünfig noch geschehen. Nie wieder – schon gar nicht letztendlich bezahlt durch Steuergelder. Das Mittel der Wahl hierfür ist das Parlamentarische Kontrollgremium.

„Das ist eine Wurzel allen Übels: Von den bis heute bestehenden Unklarheiten bei der Rote-Armee-Fraktion über den NSU bis zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz. Die faktisch nicht existente Kontrolle in diesem Bereich sowohl bei der Fach- und Rechtsaufsicht als auch auf Seiten des Parlaments ist ein Sicherheitsrisiko ersten Ranges.“

Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen)

Zwar ist der Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein in der Vergangenheit von derlei Skandalen erfreulicherweise nicht betroffen gewesen. Dennoch muss das Parlamentarische Kontrollgremium in Schleswig-Holstein – wie auch auf Bundesebene und in den übrigen Bundesländern – deutlich weitere Kompetenzen im schleswig-holsteinischen Landesverfassungsschutzgesetz erhalten.

In unserem Wahlprogramm heißt es dazu:

"Der Verfassungsschutz leistet eine wichtige Arbeit. Dennoch sind Reformen dringend notwendig. Wir planen eine solche Reform des Verfassungsschutzes, wollen unter anderem rechtliche klare Vorgaben, insbesondere für den Einsatz von Vertrauenspersonen und zur Datenspeicherung. Zudem wollen wir die parlamentarische Kontrolle weiter stärken."

Auch gilt es, dass neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.04.2022 (1 BvR 1619/17) für Schleswig-Holstein umzusetzen.

Den Namen des Hans Georg Maaßen muss man an dieser Stelle leider noch erwähnen. Herr Maaßen ist der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Der CDU-Politiker vertritt die AfD als Rechtsanwalt vor dem Bundes-verfassungsgericht in dem Verfahren betreffend die Beobachtung der AfD. Vor diesem Hintergrund dürfte es wohl richtig sein, dass Herr Maaßen seine Karriere beim Verfassungsschutz nicht fortsetzen durfte.